Schutz vor Stromschlägen

DGUV V3

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Was ist die DGUV V3 Prüfung?

Die meisten Unternehmer kennen den Begriff der DGUV V3 Prüfung bzw. ehemals BGV A3. Aber worum geht es dabei eigentlich genau? Und was muss eigentlich geprüft werden? Müssen die Prüfberichte eigentlich dokumentiert werden?

Die DGUV V3 ist eine VDE Prüfung die dafür sorgt, dass alle elektrischen Betriebsmittel einwandfrei funktionieren und einen Schutz vor Stromschlägen gewährleisten, deren Ergebnisse Dokumentiert werden müssen.

Die DGUV V3 steht für …

Die DGUV steht für die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die alle Arbeitgeber in Deutschland zu tragen haben. Das dient dazu dem Schutz aller Arbeitnehmer sicher zu stellen. Mit der zugrundeliegenden Vorschrift möchte die DGUV so viele Arbeitsunfälle wie möglich verhindern. Weswegen es Grundlagen gibt, an die sich alle Unternehmer in Deutschland orientieren müssen.

Eine dieser Vorschriften ist die Vorschrift 3.

Das bedeutet die DGUV V3

Die Vorschrift 3 beinhaltet alle Verordnungen zu der „Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Geräte“. Dazu gehören zum Beispiel folgende Geräte:

  • Sämtliche Haushaltsgeräte wie Toaster, Mixer, Kaffeemaschinen, Kühlschränke etc.
  • Elektrowerkzeuge
  • Notebooks, Computer
  • Bildschirme
  • Drucker
  • Verlängerungsleitungen und Mehrfachsteckdosen
  • Ladegeräte
  • Usw.

Welche Prüffristen müssen dabei eingehalten werden?

Wenn ein neues Gerät, Betriebsmittel oder eine Anlage angeschafft wird, oder eine Änderung vorgenommen wurde, muss es vor der ersten Inbetriebnahme auf die Funktionsfähigkeit und auf die Sicherheit gegen einen elektrischen Schlag geprüft werden. Nur wenn diese Prüfungen einwandfrei sind, darf das Gerät, Betriebsmittel oder die Anlage in Betrieb genommen werden.

Die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen sind dann von den folgenden Faktoren abhängig:

  • Fehlerquote, d.h. wie oft kam es zu Auffälligkeiten oder Mängeln bei den Prüfungen.
  • Verwendungsort, z. B. Büro, Baustellen, Küchen, Gebäudereinigung, Labore, Schulen etc.
  • Verwendungshäufigkeit, d.h. täglich oder eher alle paar Monate

Anhand dieser Faktoren erstellt man eine Gefährdungsbeurteilung und in Bezug auf diese Gefährdungsbeurteilung wählt man die Prüffristen. Die DGUV V3 empfiehlt eine allgemeine Prüffrist von 6 Monaten, sprich die Geräte sollten alle 6 Monate überprüft werden. Allerdings ist das nur ein Richtwert, das tatsächliche Prüfintervall wird anhand der Gefährdungsbeurteilung festgestellt. Wenn die Fehlerquote unter oder über 2% liegt kann das Prüfintervall entsprechend verlängert oder verkürzt werden.

Dazu folgende Beispiele:

  • Für Elektrowerkzeuge im Handwerksbereich, die fast täglich zum Einsatz kommen, empfiehlt die DGUV V3 eine Frist von 3 Monaten. Aufgrund der hohen Beanspruchen neigen diese Geräte öfter zu Auffälligkeiten und Mängeln.
  • Für elektrische Geräte in Küchen für die Gemeinschaftsverpflegung empfiehlt die DGUV eine Prüffrist von 6 Monaten.
  • Elektrische Geräte die z.B. in der Gebäudereinigung, Laboren und Schulen zum Einsatz kommen wird eine Prüffrist von 12 Monaten empfohlen.
  • In Pflegeeinrichtungen und Bürobetriebe ist eine Prüffrist von 24 Monaten vorgesehen, weil die ortsveränderlichen Geräte in den Bereichen oftmals wenig bis gar nicht bewegt werden.

DGUV V3

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